Wie die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierende Osteopathie e.V. berichtet, steht dem Inkrafttreten des „Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und –anwärtern“ Gesetzes nichts mehr im Wege. Das Gesetz tritt ab 22.3.2018 in Kraft. Dies bedeutet in der praktischen Konsequenz, dass die Heilpraktikerprüfungen im Herbst 2018 bundesweit einheitlichen Regeln unterliegen. Die neuen Leitlinien „orientieren sich am Ziel der Gefahrenabwehr und sollen die Feststellung ermöglichen, ob die Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärter die Grenzen ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten zuverlässig einschätzen, sich der Gefahren bei Überschreitung dieser Grenzen bewusst und bereit sind, ihr Handeln angemessen daran auszurichten. Damit dies gelingt, bedarf es sowohl einer Überprüfung der rechtlichen wie medizinischen Kenntnisse der Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärter, aber auch einer der späteren Tätigkeit entsprechenden Demonstration von Fertigkeiten in der praktischen Anwendung dieser Kenntnisse.“
Somit wird sich die Vereinheitlichung in der Berufszulassung zum Heilpraktiker indirekt auch auf die Ausübung der nichtärztlichen Osteopathie auswirken und den Patientenschutz verbessern, was den Patienten unmittelbar zugute kommt.
Quelle: https://hpo-osteopathie.de/aktuelles_presse~news~~~1514401500